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Terrazzo-Herstellung

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Terrazzo-Herstellung

 

Die wichtigsten maschinellen Herstellungs-Verfahren sind das Ein-Schicht-Verfahren und das Zwei-Schicht-Verfahren. Weiterhin gibt es noch das Terrazzo-Gussverfahren (Ortsterrazzo) und die Handfertigung.

 

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1. Ein-Schicht-Verfahren, Terrazzo-Blockverfahren

Die Mineralien (Kalkstein und Basalt) befinden sich im gesamten Volumen des Terrazzomaterials. Als Bindemittel wird Weißzement im gesamten Volumen verwendet, der mit Betonfarbe eingefärbt werden kann.
Man gießt Blöcke ( z.B. 1m x 1m x 1m) und schneidet daraus Scheiben (Unmaßplatten) zu 1m x 1m mit (wahlweise) Dicken von 1cm, 2cm, 3cm, 4cm usw.
Aus den Unmaßplatten schneidet man z.B. Terrazzoplatten 30x30x3cm und 40x40x4cm. Diese Platten werden anschließend auf der Oberfläche
grob- und feingeschliffen, um den Rutschwiderstand (Rutschhemmung) zu erreichen.
Aus den Unmaßplatten kann man auch Trittstufen mit z.B. 1m x 30cm x 4cm und Setzstufen mit z.B. 1m x 16cm x 2cm für Treppenstufen schneiden. Auch Platten für Mauerabdeckungen und für Wandverkleidungen werden so hergestellt.

2. Zwei-Schicht-Verfahren

Die Mineralien befinden sich nur an der sichtbaren Oberfläche. Darunter befindet sich Grauzement (Kernbetonschicht) als tragende Schicht.
Das hat ökonomische Gründe: Man spart wesentlich an Mineralien und an teurem Weißzement ein.
Die Platten (30x30cm oder 40x40cm) werden in Gießformen gefertigt, die zu einer umlaufenden Fertigungslinie verkettet sind.
Nach dem Aushärten des Grauzements und den darüber liegenden Mineralien im Weißzement, werden die Terrazzoplatten in der
Gießform geschliffen und erst danach aus der Form entnommen.

Die Erzeugnisse der beiden oben beschriebenen Herstellungsverfahren sind unbewehrt, d.h. sie enthalten keinen Baustahl

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3. Ortsterrazzo, Guss-Terrazzo

Im Gegensatz zum Ein-Schicht- und Zwei-Schicht-Verfahren wird der Terrazzo-Fußboden direkt vor Ort im Gebäude hergestellt.

Dazu muß zunächst eine mehrere Zentimeter starke Tragschicht aus Beton gegossen werden. Diese Tragschicht muß vollkommen ausgehärtet sein, bevor darauf die eigentliche Ortsterrazzo-Schicht (aus Mineralien zur Farbgebung und Zement als Bindemittel) aufgebracht wird. Diese Mischung wird im Betonmischer zubereitet. Hier ist zu beachten, dass bei Flächen mit mehreren Quadratmetern Größe in den Ecken und der Türöffnung nach dem Aushärten Spannungsrisse entstehen können. Um dies zu vermeiden, müssen Dehnungsfügen vorgesehen werden.

Nachdem die Ortsterrazzo-Schicht aufgebracht und geglättet wurde, wird die Oberfläche nach dem Aushärten geschliffen. Danach wird die Oberfläche gespachtelt und erneut geschliffen. Nach der Versiegelung ist der Fußboden gebrauchsfertig.

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4. Handfertigung

Die oben beschriebenen Fliesen und Platten (die keine Baustahlbewehrung haben), können natürlich auch in Handfertigung hergestellt werden, was aber wenig ökonomisch ist. 

Ein Gebiet der Handfertigung ist die Herstellung von freitragenden (bewehrten) Trittstufen und Winkelstufen für den Innen- und Außenbereich.

Auch große runde Tischplatten oder ausgedehnte Außenfensterbänke an öffentlichen Gebäuden sind ein Gebiet der Handfertigung.

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DIN Normen für Terrazzo-Erzeugnisse

 

1. Ein-Schicht-Verfahren, Blockverfahren

Unter Ein-Schichtverfahren wird hier speziell das Gießen von Terrazzoblöcken (z.B. 1m x 1m x 1m) verstanden, bei denen die Zuschlagstoffe (Mineralien für die Farbgebung) im gesamten Volumen des Blockes vorhanden sind.

Die Herstellung und Prüfung von Betonwerkstein (einschließlich Terrazzo) regelt die DIN 18500-1. Sie wurde 2022 aktualisiert  Als Bindemittel für Terrazzoerzeugnisse wird laut DIN EN 197-1 grauer oder weißer Portlandzement verwendet. 

Die DIN 18500-2 regelt zukünftig die Herstellung und Prüfung von Terrazzo. Sie befindet sich zur Zeit noch in der Erarbeitung. 

 

2. Zwei-Schichtverfahren

Als Zwei-Schichtverfahren wird im Folgenden verstanden, dass die betrachteten Terrazzoplatten aus einer Unterschicht aus Grauzement und einer darüberliegenden Schicht aus Zuschlagstoffen für die Farbgebung mit Weißzementbindung bestehen.

Auch hier sind die DIN 18500-1, und DIN 18500-2 gültig. Für unbewehrte Terrazzoplatten gelten außerdem die DIN EN 13748-1 (Terrazzoplatten für den Innenbereich), gültig seit August 2005 und die DIN EN 13748-2 (Terrazzoplatten für den Außenbereich), gültig seit März 2005.

 

3. Ortsterrazzo, Gussverfahren

Unter Ortsterrazzo wird hier verstanden, dass der Terrazzoboden direkt in einem Gebäude hergestellt und endbearbeitet wird.

Hier gelten ebenfalls die DIN 18500-1 und 18500-2.

 

4. Handfertigung

In Handfertigung entstehen unbewehrte und bewehrte Terrazzo-Erzeugnisse. Für unbewehrtes Terrazzo gelten wie oben die DIN 18500-1 und 18500-2. Für für bewehrte Terrazzo-Erzeugnise wie z.B. selbsttragende Trittstufen oder Winkelstufen existieren keine speziellen DIN-Vorschriften.

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Hinweis zu Terrazzo-Wandsockelleisten:

Beim Ein-Schicht-Verfahren sind Sockel mit ca. 50 x 7 x 1cm üblich.
Beim Zwei-Schicht-Verfahren werden die Sockel aus den Platten 30x30x2,4cm geschnitten und abgedünnt. Üblich sind 30 x 7,2 x 1,2cm. 
Beide Sockelsorten sind an der oberen Längskante gefast.

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Tel. 0351 / 2768980    Fax 0351 / 2768981

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