Die nachfolgenden Antirutschmatten erfüllen die Vorgaben der VDI 2700 Blatt 14 und Blatt 15. Sie wurden wurden bezüglich des Gleitreibungbeiwerts µ und der Flächenlast (in t/m²) vom Fraunhofer IML Dortmund geprüft.
Herkömmliche Bautenschutzmatten erfüllen die Vorgaben der VDI 2700 nicht und dürfen deshalb nicht als Antirutschmatte für den Güterverkehr eingesetzt werden.